Die Betriebssicherheit eines Gerätes betrifft zunächst und unmittelbar dessen eigene Sicherheit gegen Versagen - wenn es z. B. im Zusammenwirken mit anderen, sicherheitsrelevanten Maschinen und Anlagen eingesetzt wird.

Andere Sicherheitsaspekte, die vielfältig in Normen und Richtlinien niedergelegt sind: Berührschutz, Maschinensicherheit (Verletzungsrisiko für das Bedienpersonal), elektrische Sicherheit, Berstschutz, Lasersicherheit, Explosionsschutz u. v. A. m.

Oft ist ein rechnerischer Nachweis zur Einhaltung von Sicherheiten beizubringen.