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Die Betriebssicherheit eines Gerätes betrifft zunächst und unmittelbar
dessen eigene Sicherheit gegen Versagen - wenn es z. B. im Zusammenwirken
mit anderen, sicherheitsrelevanten Maschinen und Anlagen eingesetzt wird.
Andere Sicherheitsaspekte, die vielfältig in Normen und Richtlinien niedergelegt sind: Berührschutz, Maschinensicherheit (Verletzungsrisiko für das Bedienpersonal), elektrische Sicherheit, Berstschutz, Lasersicherheit, Explosionsschutz u. v. A. m. Oft ist ein rechnerischer Nachweis zur Einhaltung von Sicherheiten beizubringen. ![]() |